Rechtsprechung
VG Köln, 07.05.2020 - 7 L 809/20 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- RA Kotz
Versammlung mit 50 Personen - Zulässigkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Teilnahme an Versammlung auch ohne zwingende Namensangabe
- nrw.de (Pressemitteilung)
Teilnahme an Versammlung auch ohne zwingende Namensangabe
- lawblog.de (Kurzinformation)
Demo auch ohne Teilnehmerliste erlaubt
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Demonstranten in Corona-Zeiten
- lto.de (Kurzinformation)
Demonstration: Trotz Corona darf anonym demonstriert werden
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Teilnahme an Versammlung auch ohne zwingende Namensangabe trotz Infektionsschutz - Corona-Virus
- haufe.de (Kurzinformation)
Trotz Corona-Beschränkungen Demonstration mit 50 Personen genehmigt
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 15.04.2020 - 1 BvR 828/20
Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gegen Versammlungsverbot …
Auszug aus VG Köln, 07.05.2020 - 7 L 809/20
Maßgebend sind die konkreten Umstände des Einzelfalls, die von der Behörde in Abwägung mit den Belangen des Infektionsschutzes zur gewichten sind (BVerfG, Beschluss vom 15.04.2020 - 1 BvR 828/20 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - 13 B 1422/20
Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen Klimacamp - Erfassung personenbezogener …
vgl. dazu nur VG Köln, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 7 L 809/20 -, juris, Rn. 9.Soweit der Antragsteller gegen diese Einschätzung mit Verweis auf die von ihm angeführten Entscheidungen, insbesondere des Verwaltungsgerichts Köln, siehe VG Köln, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 7 L 809/20 -, juris, Rn. 9; anders noch OVG NRW, Beschluss vom 30. April 2020 - 15 B 606/20 -, juris, Tenor; demgegenüber OVG NRW, Beschluss vom 22. Mai 2020 - 15 B 755/20 -, juris; vgl. auch VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 30. April 2020 - 20 L 536/20 -, juris, Rn. 9 f., einwendet, die Verpflichtung zur Erstellung von Teilnehmerlisten sei mit dem Wesensgehalt des Versammlungsrechts nicht vereinbar, ist dem nicht zu folgen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - 15 B 1421/20
Versammlung Protestcamp Verlegung des Versammlungsorts Landschaftsschutzgebiet …
vgl. dazu nur VG L. , Beschluss vom 7. Mai 2020 - 7 L 809/20 -, juris, Rn. 9.Soweit der Antragsteller gegen diese Einschätzung mit Verweis auf die von ihm angeführten Entscheidungen, insbesondere des Verwaltungsgerichts L. , siehe VG L. , Beschluss vom 7. Mai 2020 - 7 L 809/20 -, juris, Rn. 9; anders noch OVG NRW, Beschluss vom 30. April 2020 - 15 B 606/20 -, juris, Tenor; demgegenüber OVG NRW, Beschluss vom 22. Mai 2020 - 15 B 755/20 -, juris; vgl. auch VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 30. April 2020 - 20 L 536/20 -, juris, Rn. 9 f., einwendet, die Verpflichtung zur Erstellung von Teilnehmerlisten sei mit dem Wesensgehalt des Versammlungsrechts nicht vereinbar, ist dem nicht zu folgen.
- VG Aachen, 21.09.2020 - 7 L 676/20
Infektionsschutzmaßnahmen für Klimacamp Aachen rechtmäßig
vgl. BVerfG, Beschluss vom 15.04.2020 - 1 BvR 828/20 -, juris Rn. 14; VG Köln, Beschluss vom 07.05.2020 - 7 L 809/20 -, juris Rn. 7.Insoweit liegt der Sachverhalt anders als der vom Verwaltungsgericht Köln in seinem Beschluss vom 07. Mai 2020 - 7 L 809/20 -, juris, zu beurteilende Fall, in dem es um eine einstündige Versammlung ging.
- VG München, 19.01.2022 - M 33 S 22.259
Corona-Bekämpfung durch Versammlungsauflagen - Einstweiliger Rechtsschutz
Das Grundrecht aus Art. 8 Abs. 1 GG soll zumindest im Grundsatz gewährleisten, dass auch solche Personen an einer Versammlung teilnehmen (können), die - etwa aus Furcht vor Sanktionen des Arbeitgebers, staatlicher Erfassung der eigenen Person oder der geäußerten politischen Meinung - nicht bereit sind, ihre Identität zu offenbaren (so VG Köln, B.v. 7.5.2020 - 7 L 809/20 - juris Rn. 9; anders aber bzgl. eines mehrtägigen Protestcamps NdsOVG B.v. 23.9.2020 - 13 B 1422/20 - juris). - VG Magdeburg, 30.12.2020 - 4 B 419/20
Auflage der Führung und Aufbewahrung einer Liste der Teilnehmer einer Versammlung
Dies schließt es allerdings nicht aus, dass die Versammlungsbehörde im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens das Führen von Anwesenheitslisten im Einzelfall anordnen kann (zu den diesbezüglich bestehenden Bedenken siehe allerdings einerseits VG Köln, Beschluss vom 07.05.2020 - 7 L 809/20 -, juris und andererseits OVG NRW, Beschluss vom 23.09.2020 - 15 B 1421/20 -, juris). - VG Köln, 04.04.2023 - 7 K 2346/20 Hieran ist auch im vorliegenden Klageverfahren festzuhalten, vgl. Beschluss der Kammer vom 07.05.2020 - 7 L 809/20 - auch: VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 30.04.2020 - 20 L 536/20 - anders bei einem mehrere Tage andauernden Klimacamp: OVG NRW, Beschluss vom 23.09.2020 - 13 B 1422/20 -, juris.